Standaufsicht

Die Schießstandordnung der Schießanlage ist für jeden Schützen verbindlich

Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ist dem Aushang zu entnehmen und nur diese Personen sind befugt die Standaufsicht durchzuführen

Die Standaufsicht trägt sich Namentlich und deutlich an der dafür vorgesehenen Tafel ein.

Die Standaufsicht ist befugt die Einhaltung der Waffen- und Munitionsbeschränkungen zu überprüfen, sodass mitgebrachte Munition und Waffen nur nach Rücksprache verwendet werden dürfen.

Den Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Schützen, die entgegen den Vorschriften handeln oder durch ihr Auftreten und Verhalten den sicherheitsrelevanten Ablauf einer Schießveranstaltung stören, sind mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

Die verantwortliche Aufsichtsperson versichert, dass Sie die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Sachkunde besitzt.

  • Das Laden und Schießen darf erst nach Anweisung der Standaufsicht erfolgen
  • Waffen dürfen nur im Schützenstand geladen und in Anschlag genommen werden. Der Lauf zeigt immer in Richtung Kugelfang
  • Eine geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt oder in geladenem Zustand weitergereicht werden. Bei einer Störung darf die Waffe nur an die Standaufsicht weitergereicht werden, wobei der Lauf in Richtung Kugelfang gerichtet ist. Der Finger darf nicht am Abzug sein.
  • Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson „Sicherheit“ ausruft, dann muss die Waffe in einem gesicherten Zustand abgelegt werden.
  • Während der Trefferaufnahme ist es streng untersagt die Waffe zu berühren. Die Waffen sind mit geöffnetem Verschluss/ausgeschwenkter Trommel und entnommenen Magazin abzulegen. Der Lauf zeigt in Richtung Kugelfang.
  • Das rumhantieren mit einer Waffe während der Trefferaufnahme ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen.
  • Für Gastschützen besteht die Möglichkeit Munition zum sofortigen Verbrauch gegen Gebühr zu erwerben. Die nichtverbrauchte Munition muss an die Standaufsicht übergeben werden. Die Gebühr muss im Vorfeld entrichtet werden. Nicht verbrauchte Munition kann nicht erstattet werden.